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Aktuelle Prüfungsordnung und Fachspezifische Bestimmungen (FSB)

Modulhandbücher und fachspezifische Bestimmungen BA/MA vor 2019

Bachelor/Master - Studium

Kommunikation
Überprüfen Sie regelmäßig das Ihnen vom Rechenzentrum zugeteilte Mailaccount (Vorname.Nachname@ruhr-uni-bochum.de) und benutzen Sie es bei der Kommunikation via E-Mail mit den Dozenten.

Anmeldungen zu Veranstaltungen
Vergewissern Sie sich vor der Anmeldung zu einer Veranstaltung, ob diese als Übung, Proseminar oder Hauptseminar gekennzeichnet ist. Die Veranstaltungen können einem Modul nur mit der im Vorlesungsverzeichnis genannten Kennzeichnung zugeordnet werden. Bei Veranstaltungen die als „Übung/Proseminar“ oder „Pro-/Hauptseminar“ aufgeführt sind, können Sie zwischen einer der beiden Arten wählen.

Beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen für Pro- und Hauptseminare: An Proseminaren kann ab dem 3. Fachsemester teilgenommen werden, an Hauptseminaren ab dem 4. Fachsemester und mit bestandener Arabisch III-Klausur. Leistungsnachweise können in Proseminaren ab dem 4. Fachsemester bescheinigt werden, in Hauptseminaren ab dem 5. Fachsemester und mit bestandener Arabisch IV-Klausur. Falls die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann kein Teilnahme- oder Leistungsnachweis bescheinigt werden!

Anmeldungen zu Klausuren
Grundsätzlich müssen Sie sich für Klausuren innerhalb der Anmeldefrist zur Teilnahme anmelden. Die Anmeldefristen können Sie der Startseite dieser Homepage entnehmen und sie werden Ihnen auch von den Dozenten in den Veranstaltungen bekannt gegeben. Die Anmeldungen sind verbindlich!

Arabisch-Sprachkurse
Zur Belegung eines weiterführenden Arabischkurses ist grundsätzlich das Bestehen beider Abschlussprüfungen sowohl bei Frau Dr. Bouras-Ostmann als auch bei Herrn Fouad in dem jeweils vorangehenden Kurs Voraussetzung!


Gasthörer/innen
Interessierte, die als Gasthörer/in an den Lehrveranstaltungen am Institut für Arabistik und Islamwissenschaft teilnehmen möchten, werden gebeten, vor der Einschreibung als Gasthörer/in an der RUB bei den Dozenten unseres Bereichs die erforderliche Unterschrift auf dem „Antrag auf Erstzulassung als Gasthörer/Gasthörerin“ einzuholen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass eine Zulassung zu den Arabisch-Sprachkursen unseres Instituts für Gasthörer/innen aufgrund der hohen Studierendenzahlen leider nicht möglich ist.

Hier finden Sie eine Liste unserer prüfungsberechtigten Personen am Institut.

Spätestens bei der Anmeldung zu den B.A.-Prüfungen müssen Ihre Teilnahme- und Leistungsnachweise per CampusOffice erfasst sein. Eine Anleitung finden Sie auf dieser Seite. 

Bezüglich der Anmeldefristen und weiterer Modalitäten für mündliche und schriftliche Abschlussprüfungen beachten Sie die Seiten des Prüfungsamtes, dort insbesondere die Prüfungsordnungen.

Außerdem kann für Sie das Positionspapier "Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten"  der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) hilfreich sein.

„Ab sofort erfolgen die bisherigen papierbasierten Formblätter zur Anmeldung der Modulabschlussprüfung und Abschlussarbeiten im BA und im MA über ein Onlinemodell. Sie finden den Zugang zum neuen Verfahren unter dem folgenden Link: http://134.147.230.247/doku.php

Der Zugang zum neuen Anmeldeverfahren wird zentral über die Seiten des Prüfungsamtes angeboten (so, wie es jetzt auch schon bei den Formblättern der Fall ist):

https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/studium/pruefungsamt/index.html.de

Das neue Anmeldeverfahren bezieht sich auf alle Studiengänge im BA und MA, nicht jedoch auf die Studiengänge des MEd. Es löst die Formblätter P2 (Bescheinigung der Mindestvoraussetzungen Fachkompetenz-/Abschlussmodul), B (Bescheinigung CP für Anmeldung der Abschlussarbeit) und C ab. Die Formblätter P1 (konkrete Anmeldung zum Fachkompetenzmodell / mündliche Prüfung) und A (konkrete Anmeldung zur Abschlußarbeit) werden weiterhin von den Studierenden und den Prüfenden im bisherigen Modus mit Formblättern ausgefüllt.

So funktioniert es:

Schritt 1: Studierende stoßen über die Auswahl des Studiengangs und des Studienfachs den Prozess an und übermitteln ihre Daten an die vom jeweiligen Fach genannte Funktionsadresse. Vom System wird eine E-Mail generiert, die die von den Studierenden angegebenen Informationen enthält. Diese E-Mail wird der zuständigen Person im jeweiligen Fach (Fachbeauftragte:r) zugestellt, und zwar über die eben erwähnte Funktionsmailadresse, die Sie angeben haben.

Schritt 2: Die:der Fachbeauftragte des entsprechenden Faches prüft die übermittelten Unterlagen und Daten. Dafür ist eine entsprechende Bearbeitungszeit einzuplanen; diese kann bis zu zehn Werktage betragen, in Stoßzeiten ggf. auch mehr.

Schritt 3: Die Studierenden erhalten eine Rückmeldung per E-Mail:
3a) Falls die Studierenden die Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls erfüllen bzw. alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen für das entsprechende Studienfach über eCampus nachweisen, bestätigt ihnen die:der Fachbeauftragte dies durch eine entsprechende E-Mail. Die Studierenden sind aufgefordert, diese Antwort-E-Mail sorgfältig zu sichern – sobald sie sich zu der entsprechenden Prüfung anmelden, müssen sie die Antwort-E-Mail dem Prüfungsamt in geeigneter Form vorlegen (PDF). Eine Abholung von Formblättern und deren Abgabe im Prüfungsamt entfällt damit vollständig.
3b) Sind Leistungen nicht in eCampus kreditiert, fehlen Sprachnachweise usw., erhalten Studierende von der:dem Fachbeauftragten eine entsprechende Rückmeldung. In diesem Fall müssen Studierende die Probleme beheben und danach das Verfahren mit Schritt 1 neu anstoßen.“